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Unsere Bürozeiten

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Bekämpfung von Schädlingen aller Art
Schädlingsbekämpfung - Ostholstein - Lübeck - Hamburg - Bad Segeberg - Kiel
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Ratten- und Mäusebekämpfung

Bekämpfung von Ratten und Mäusen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Vogelabwehr

Abwehr von Möwen und Tauben. Vögel können krank machen!

Holzschutz

Holzschädlinge? SBK - Hollom bekämpft Holzwurm und Hausbock

Marderabwehr

Marder mit Fallen fangen oder wenn der Marder die Solaranlage ruiniert.

Schädlingsbekämpfung

Der unerwünschte Besuch bringt Gefahren mit sich, er überträgt Krankheitserreger, befällt Möbel sowie Einrichtungsgegenstände
und kann sogar Bausubstanzen zerstören.

Schädlinge wie zum Beispiel:

SBK-Hollom besteht seit 2004. Als IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer sind wir ständig bemüht, sowohl Ihren Ansprüchen, als auch den gesetzlichen Vorgaben in professioneller Art zu entsprechen. Flexibilität und persönlicher Service stehen bei uns im Vordergrund – so werden wir auch gerne für Sie tätig. Unsere Fahrzeuge sind neutral gehalten. 

Wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

HACCP-Konzept

Wir führen für Sie die vom Gesetzgeber geforderte akute und vorbeugende Schädlingsbekämpfung lt. HACCP-Konzept in Lebensmittelverarbeitenden Betrieben durch.
Kostenlose Beratung vor Ort.

Insektenschutzgitter, Vogelabwehr, Mardervergrämung mit Garantie, Holz und Bautenschutz, Sonderreinigungen und Desinfektion, Bettwanzenschnellhilfe, Kommunale-Rattenbekämpfung und weitere!

Leistungen

Tierschutzgesetz

Wer Wirbeltiere (z. B. Ratten, Mäuse) als Schädlinge bekämpfen will, muss die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachten. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Tötung nur vorgenommen werden darf, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, d. h. einen Sachkundenachweis gegenüber der zuständigen Behörde führen kann.

Die Industrie hat inzwischen Wirkstoffe und Bekämpfungsmittel entwickelt, die ohne kritische Belastung der Umwelt und ohne Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Haustier angewendet werden können. 

Dazu befähigt ist allerdings nur der sachkundige Fachmann, also der professionelle Schädlingsbekämpfer mit entsprechender Ausbildung.