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In dieser Prozessbeschreibung befinden sich die notwendigen und grundlegenden Informationen für die Identifikation von Gefahren (Lebensmittel/Futtermittel, Sachschäden an Gebäuden, Maschinen und Geräten oder Verunreinigungen/Kontaminierungen aller Art, etc.) bzw. für die Bewertung Kunden- und situationsbedingter Risiken. Die Anwendung, respektive die Nutzung erfolgt innerhalb unserer Prozesse und dient als Grundlage bei den Besprechungen mit unseren gewerblichen und privaten Kunden.
Schädlingsbekämpfung muss so durchgeführt werden, dass keine nachteilige Beeinflussung von Lebens- und Futtermitteln, Gebäuden, Räumlichkeiten, Bedarfsgegenstände oder Personen entsteht. Die Vorgaben und Empfehlungen zum Arbeitsschutz, zum Lebens- und Futtermittelrecht aber auch die tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen dabei eingehalten werden.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Chemikaliengesetz (ChemG), Verordnung über Lebensmittelhygiene Nr.852/2004/Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Tierschutzgesetz, Bedarfsgegenständegesetz (Spielzeug, Bettdecken, Hygiene- und Kosmetik-Artikel, Geschirr u. ä.) ist in das neue LFGB einbezogen. Auszug aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Wer Schädlingsbekämpfung für andere oder mehr als „gelegentlich” und nicht nur in „geringem Umfang” im eigenen Lebensmittelbetrieb oder in Gemeinschaftseinrichtungen durchführen will, muss sachkundig i. S. d. Gefahrstoffverordnung, der TRGS 523 und des Tierschutzgesetzes, bzw. ausgebildet gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum gepr. Schädlingsbekämpfer sein.
Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.
Auszug aus dem Chemikaliengesetz (ChemG)
Das Chemikaliengesetz regelt den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Schädlingsbekämpfungsmitteln und fordert die Sachkunde für die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
Verordnung über Lebensmittelhygiene Nr. 852/2004/Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Diese Verordnung stellt die generelle Basisregelung der Lebensmittelhygiene für alle Bereiche in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelkette von Herkunft bis zur Abgabe an den Verbraucher dar.
ist eine systematische Methode zur Analyse aller potentiellen Gefahren innerhalb eines Lebensmittelproduktionsprozesses sowie bei der Lagerung und dem Transport von Lebens- und Futtermitteln.
IPM ist der fachmännisch aufeinander abgestimmte Einsatz aller geeigneten Maßnahmen im Umgang mit einem (möglichen) Schädlingsbefall, einschließlich Vorbeugung und Nachsorge.
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